![Stadthalle Bielefeld:]()
Bielefeld. Wenige Tage bevor die rot-grüne Landesregierung sich erneut zur Wahl stellte, trat am 1. Mai 2012 ein sogenanntes Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) in Kraft. Dieses setzt einen Mindestlohn von 8,62 Euro in der Stunde fest, für Firmen, die in Nordrhein-Westfalen öffentliche Aufträge bekommen und für die kein Tarifvertrag gilt. Gegen das Gesetz, so vermutet Barbara Schmidt (Linke), verstößt die Stadthalle Bielefeld. "Die Stadthalle Bielefeld sowie die Seidenstickerhalle werden seit...