Bielefeld. Vor dem Mindener Verwaltungsgericht wurde am Freitag ein wahrlich ungewöhnlicher Rechtsstreit verhandelt: Auslöser für die Klage der Stadt war eine Achtklässlerin, die 2011 nicht zu einer Klassenfahrt angetreten war. Die Eltern hatten sich seither geweigert, die angefallenen Stornogebühren von gut 100 Euro zu zahlen. Die Stadt als Trägerin der Gesamtschule klagte. Zur Urteilsverkündung kam es jedoch nicht. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Hans-Jörg Korte war das Mädchen zunächst für...
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