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Ein Zahnarzt muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro für eine mangelhafte Zahnersatzbehandlung zahlen. Dem behandelnden Arzt seien in dem Fall erhebliche Behandlungsfehler vorzuwerfen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts.